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Unglaubliche Entdeckung: Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer!

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Es sollte Allgemeinwissen sein, doch für viele ist es völlig neu: Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmer müssen sich an Verkehrsregeln halten. Für alle, die vor Schock jetzt beinahe von ihrem Fahrrad gefallen sind (weil sie beim Fahren mit dem Handy spielen), haben wir die wichtigsten Regeln und vor allem die Strafen, die ihr zu erwarten habt, zusammen getragen. Falls euch eure eigene Sicherheit nicht als Begründung für Verkehrsregeln ausreicht, dann hier ein weiterer Anreiz: Allein im Juni hat die Polizei in Rostock mehr als 250 Verstöße von Radfahrern geahndet. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 waren es 625. Davon waren 101 Rotlichtvergehen. Und die kosten alle Geld.

Damit kommen wir auch schon zum ersten Hinweis: Rote Ampeln gelten auch für Radfahrer. Und während die Autorin diese Worte tippt, fragt sie sich, ob jemals jemand einen so sinnlosen Satz geschrieben hat. Und doch: Die Zahlen lügen nicht und die Alltagserfahrung auch nicht, viele Radfahrer glauben nicht an die Macht des Rotlichts (okay, das klingt falsch). Haltet verdammt nochmal an! Der Bußgeldkatalog sieht für das Überfahren einer roten Ampel grundsätzlich einen Punkt in Flensburg vor. Die Höhe des Bußgeldes reicht von 60 Euro (ohne Gefährdung) bis hin zu 180 Euro (wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war und es zu einem Unfall oder Sachbeschädigung kommt). Ist es euch das wirklich wert?
Falls ihr nach eurem dritten Game of Thrones Marathon morgens nicht aus dem Bett kommt und spät dran seid: Auch hier lohnt es sich nicht, ein Bußgeld zu kassieren. Gefährdet ihr Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer durch unangemessene Geschwindigkeit, gibt es auch einen Punkt (nein, keine Credit Points) und 30-35 Euro Strafe. Noch teurer wird es, wenn es zum Unfall kommt (das kostet zum Beispiel jemandem das Leben).
Solltet ihr trotz unserer Hinweise nicht aufmerksam sein, dann ertränkt euer Leiden gerne in Alkohol, aber fahrt danach kein Fahrrad! Habt ihr 1,6 Promille oder mehr intus und steigt aufs Fahrrad drohen euch 3 Punkte (!), eine Geldstrafe und die Anordnung der MPU, dem sogenannten Idiotentest. Da ist es wesentlich billiger sich ein Taxi nach Hause zu nehmen. Oder einfach in der Badewanne eines Kommilitonen zu schlafen.
Egal ob Tag oder Nacht: Euer Fahrrad muss funktionierende Beleuchtung haben, sonst gibt es mindestens 20 Euro Strafe.
Wenn ihr die Polizei im letzten Moment entdeckt, versucht nicht zu fliehen. Ihr seid keine New Yorker Fahrradkuriere und werdet mit Sicherheit erwischt und egal was das eigentliche Vergehen war, ihr bekommt für das Nicht-Beachten der Beamten 35 Euro Strafe oben drauf. Keine gute Idee.
Last but not least: Bitte lest unsere Artikel nicht auf dem Smartphone während der Fahrt. Das Benutzen des Handys zieht ein Bußgeld von 25 Euro nach sich (auch ohne Gefährdung). Auch Musikhören kann zum Problem werden, wenn ihr nämlich den um euch herum stattfindenden Verkehr nicht mehr ausreichend realisiert. Unser Tipp: Mit nur einem Kopfhörer im Ohr kann euch die Polizei nicht viel anhaben, eure Musik und den Verkehr hört ihr aber trotzdem.
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Bei all den Regeln, rechnet nicht damit, dass sich alle daran halten. Fahrt aufmerksam und sicher zur Uni und nach Hause (oder wohin es euch zieht). Der wichtigste Hinweis, den die Autorin von ihrem einstigen Fahrlehrer erhalten hat und den sie nie vergessen wird, ist folgender:
»Es bringt dir überhaupt nichts, wenn auf deinem Grabstein steht, du warst nicht schuld.«

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