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Keine Ehrendoktorwürde für Edward Snowden

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Das Verwaltungsgericht Schwerin stoppt das Vorhaben der Philosophischen Fakultät hier in Rostock. Die wollte Edward Snowden die Ehrendoktorwürde verleihen.
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Rückblick: Der US-Amerikaner Edward Snowden löst 2013 mit seinen Enthüllungen über Spionage und Überwachung durch Geheimdienste die NSA-Affäre aus. Gegen ihn liegt eine Strafanzeige vor, die ihn dazu zwingt ins Exil nach Russland zu gehen. Dort lebt er bis heute.
»Ich erkannte, dass ich Teil von etwas geworden war, dass viel mehr Schaden anrichtete als Nutzen brachte«, sagte Snowden einst. Seine Kritiker sehen das anders: Spionage, Weitergabe von geheimen Informationen und Diebstahl von Regierungseigentum werden ihm vorgeworfen. Eine Umfrage in den USA ergab, dass über 30% der Bürger Snowden für einen Verräter halten. Dagegen sahen ihn aber auch 55% als Whistleblower mit legitimen Anliegen.
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Bundespräsident Joachim Gauck sagte, Snowden »verdiene Respekt«. Die Grünen und Die Linke sprachen sich für die Gewährung von Asyl aus. Und an der Uni Rostock waren einige der Meinung, er habe eine herausragende Bedeutung, die er durch Zivilcourage und zivilem Ungehorsam erreicht hat. Genug Bedeutung, um ihm einen Ehrentitel zu verleihen.
Das brachte unserer Universität natürlich schnell überregionale Aufmerksamkeit ein. Die erste Frage, die sich die meisten stellten, war wohl: »Was? Snowden hat in Rostock studiert?« (geschocktes Smiley-Face). Nein, hat er nicht. Um es genau zu sagen, hat Edward Snowden nie einen Fuß nach Rostock gesetzt.
Und die Philosophische Fakultät, die das Ganze angestoßen hatte, bekam schnell einen weiteren Dämpfer verpasst: Universitätsrektor Wolfgang Schareck stoppte das Vorhaben, bevor es überhaupt richtig ins Rollen kommen konnte. Seine Begründung war pragmatisch: Ehrendoktortitel werden für wissenschaftliche Leistungen vergeben. Die habe Edward Snowden nicht erbracht.
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So steht es auch in der Urteilsbegründung des Schweriner Verwaltungsgerichtes. Die Begründung der Fakultät beruhe vor allem auf seinen gesellschaftlichen und politischen Leistungen. Das Hochschulrecht Mecklenburg-Vorpommerns sieht das jedoch als nicht ausreichend an. Es geht immer um die besondere und herausragende wissenschaftliche Leistung. Dementsprechend hätte das Verfahren in einem anderen Bundesland anders ausgehen können.
Noch steht nicht fest, ob die Pro-Ehrendoktor-Vertreter nun noch vor das Bundesgericht ziehen oder einen neuen Antrag unter anderer Begründung anstreben.
Jetzt wollen wir natürlich eure Meinung hören: wie steht ihr zu dem Verfahren? Wollt ihr, dass Edward Snowden die Ehrendoktorwürde in Rostock erhält?

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