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Brauchst Du ein Urlaubssemester?

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Ein Urlaubssemester hat leider nichts mit dem in Rostock so beliebten Strandsemester zu tun. Es geht nicht darum einfach mal auszuspannen oder eine Pause vom Studieren zu machen. Für eine Beurlaubung braucht ihr einen triftigen Grund. Doch es kann sich lohnen, besonders für die BAföG-Empfänger unter euch. Wir erklären euch, wie ihr die bürokratischen Hürden überwindet.
Bevor ihr über ein Urlaubssemester nachdenkt, muss euch eines klar sein: rückwirkend könnt ihr es nicht beantragen. Daher ist es am besten sich vorher zu überlegen und zu informieren, ob ihr dafür in Frage kommt. Neben Krankheit, Schwangerschaft und der Pflege von Familienangehörigen, sind auch Praktika und seit neustem das Engagement für Flüchtlinge Anlass für ein Urlaubssemester. Auch für ein Semester im Ausland könnt ihr euch beurlauben lassen, was vor allem dann relevant wird, wenn ihr BAföG bezieht und in der Regelstudienzeit bleiben wollt.
Die Beurlaubung ist für maximal zwei aufeinander folgende Semester und insgesamt für höchstens vier Semester während eures Studiums möglich. Und sie ist immer nachweispflichtig! Formular und Nachweis müssen fristgerecht beim Studierendensekretariat eingehen (mit Ausnahme von unvorhersehbaren Ereignissen wie plötzlicher Krankheit). Bevor ihr zum Sekretariat geht, meldet euch erst bei Euren Fachbereichen oder Fakultäten, um eine Befürwortung zu bekommen. Auch dafür braucht ihr unter Umständen einen Termin, also lasst euch nicht zu viel Zeit. Eure Fragen zum Antrag könnt ihr der Ansprechpartnerin Christiane Remer per Telefon (0381 – 498 1250), per Mail (studierendensekretariat@uni-rostock.de) oder persönlich (Sprechzeiten Di/Do/Fr 9-12Uhr und Di/Do 14-17Uhr) stellen.
Den Antrag, sowie die geforderten Nachweise, könnt ihr hier einsehen. Wenn ihr alles zusammen habt, schickt ihr das Ganze an das Studierendensekretariat:
Universität Rostock
Studierendensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock
Noch ein wichtiger Hinweis: Wenn eure Beurlaubung genehmigt wird, könnt ihr euch den Semesterticketbeitrag zurückerstatten lassen. Besonders wenn ihr im Ausland seid oder ein Praktikum in einer anderen Stadt macht, kann das sinnvoll sein. Ansprechpartner hierfür ist der AStA, den erreicht ihr hier.

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