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Mindestlohn – auch für euch?

Das Mindestlohngesetz ist da. Klingt super, ist es aber gar nicht unbedingt für jedermann. Denn wie bei allem bestimmen Ausnahmen die Regeln. Und davon gibt es so einige.
Zum Beispiel Azubis, die eine ganz normale Ausbildung mit IHK Abschluss machen. Weiterhin vielerorts Volontäre. Außerdem Praktika, die im Studium, in der Schule oder während der Ausbildung absolviert werden MÜSSEN. Aber ebenso Orientierungspraktikanten, die ein Praktikum von nicht länger als drei Monaten absolvieren.

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Ebenfalls sind Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgenommen. Auch Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gehören dazu. Und davon gibt es ja auch viele, die schon studieren.
So, alle Praktikanten, die nicht dazu gehören, haben also nicht nur ein Recht auf einen Praktikumsvertrag, sondern auch auf eine Bezahlung von mindestens 8,50 Euro/ Stunde. Euer Nebenjob gehört übrigens ebenfalls dazu.

No Comments

  • Thomas

    Die Einführung des Mindestlohnes sehe ich schon als ganz wichtigen Schritt in die richtige Richtung an. Natürlich mussten hier auch Ausnahmen gemacht werden. Dennoch, hier muss sich auch in Zukunft noch einiges mehr tun, damit die Menschen auch endlich wieder von ihrem Geld leben können.

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