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Fahrradsaison beginnt: Crashkurs für Studenten auf Rädern

fahrradsaison

Gemeinsam mit den Frühblühern schießen auch die Fahrradfahrer aus den Böden, doch leider sind nicht alle Radelfreunde so anmutig wie die Pflänzlein. Woran das liegt? Viele denken viel zu spät daran, ihre Fahrräder herzurichten und bei einer spontanen Tour fehlen dann die wichtigsten Dinge.

Wer jetzt nicht genau weiß, was damit gemeint ist, der sollte dringend weiterlesen. Ein Fahrrad, das nicht den gesetzlichen Vorgaben der StVZO entspricht, bringt euch und andere möglicherweise in Lebensgefahr. Für die gefühlslosen Psychopathen: Außerdem kann es Geld kosten.

Wann ist mein Fahrrad verkehrstauglich?

Folgende Ausstattung muss euer Fahrrad haben: Bremse vorne, Bremse hinten, Klingel, ein weißer Scheinwerfer vorne, ein nach vorne gerichteter Reflektor, ein rotes Rücklicht, gelbe Rückstrahler an den Pedalen, gelbe Rückstrahler an den Speichen (mindestens zwei pro Rad), Reflektorstreifen am Rad.

Dabei muss die Klingel helltönend klingen (die Definition bleibt in der StVZO aus) und die Bremssysteme für vorne und hinten müssen voneinander getrennt sein. Außerdem sind das nur die Mindestanforderungen. Schutzbleche, zusätzliche Reflektoren oder auch eine gut funktionierende Gangschaltung können ebenfalls zur Verkehrssicherheit beitragen.

Gibt es eine Helmpflicht in Deutschland?

Nein. Wer aber ständig über rücksichtslose Autofahrer meckert und weiß, wie gefährlich eine Radtour werden kann, der sollte selbst auf die Idee kommen, dass eine plattgedrückte Frisur besser ist als ein Loch im Kopf.

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Darf ich beim Fahrradfahren Musik hören?

Ja und Nein. Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das Musikhören beim Fahrradfahren verbietet. Aber (!) wer Musik hört, muss trotzdem noch jederzeit Umgebungsgeräusche wahrnehmen können. Wenn jemand „Achtung“ ruft, euch anhupt oder ein Krankenwagen in der Nähe ist, müsst ihr das unverzüglich wahrnehmen können.

Der einfachste Weg wäre, nur einen Kopfhörer im Ohr zu tragen. Bei aufsetzbaren Kopfhörern müsste man die Lautstärke sehr niedrig halten, um nicht zur Verkehrsgefährdung zu werden.

Wird man von der Polizei dabei erwischt, wie man klar durch seine Musik nicht mehr auf die Umwelt reagiert, gibt es ein Verwarngeld von 15 Euro. Wird man von einem anderen Radfahrer, einem Fußgänger oder Auto „erwischt“ und es kommt zum Unfall, dann wird Geld sicherlich schnell euer geringstes Problem – ist euch die Lautstärke eurer Mucke wirklich wichtiger als die körperliche Unversehrtheit eurer Mitmenschen?

Warum du dein Fahrrad jetzt herrichten solltest

Alle paar Tage lässt sich im Internet und in Zeitungen eine Meldung zu Fahrradunfällen mit Verletzten finden. Manchmal enden sie sogar tödlich. Am schwersten trifft es beim Unfall mit Autos ganz klar die Fahrradfahrer – bei Unfällen mit Fußgängern sind es meist die radlosen Menschen, die in größter Gefahr schweben.

Also egal, ob ihr euch oder andere schützen wollt, wer sein Fahrrad heute herrichtet, hat den ersten Schritt schon gemacht. Prokrastination sorgt sonst nur für schlechte Noten, beim Fahrradfahren aber für schlechtes Karma und schlecht zusammengehaltene Knochen.

Ausreden wie „Ich fahre nur am Tag“ oder „Sind doch überall Straßenlaternen“ gelten übrigens nicht. Ein Bußgeld von 15 Euro aufwärts bekommt ihr trotzdem, wenn ihr erwischt werdet. Und wenn ihr ehrlich mit euch selbst seid, dann wisst ihr, dass eine Straßenlaterne einen Sch***dreck hilft (verzeiht die Ausdrucksweise), wenn ein Fußgänger hinter einer Hecke hervortritt oder ein Auto in eine dunkle Gasse biegt.

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Der ewige Streit: Fahrradfahrer gegen Autofahrer

Wann immer wir auch nur vage das Thema „Radfahren“ streifen, erreichen uns Attacken gegen Autofahrer. Immerhin sind die an allem Schuld und sowieso viel schlimmer. Umgekehrt meinen Autofahrer, dass vor allem Radfahrer sich nie an Regeln halten.

Dieses Fass machen wir mal aus einer anderen Perspektive auf: Alle sind rücksichtslos. Als Fußgänger wird man sowohl von Autofahrern bedroht, die nicht glauben, dass Fußgänger Vorfahrt haben können, als auch von Radfahrern, die im Vollspeed aus der Dunkelheit geschossen kommen und weder Licht noch Klingel kennen.

So oder so muss klar sein: Nur weil Autofahrer die Vorfahrt nicht beachten, bedeutet das nicht, dass Radfahrer sich auch alles erlauben dürfen. Und nur weil ein Radfahrer nicht bei Rot anhält, dürfen Autofahrer ihnen nicht im Weg stehen. Das eine Vergehen rechtfertigt nicht das andere.

Also gibt es auch keine Ausrede, warum ihr noch immer ohne Licht am Fahrrad fahrt, eure Kopfhörer auf maximale Lautstärke stellt oder über Fußwege fahrt, auf denen ihr andere Menschen und euch selbst gefährdet. Richtet eure Räder her, bevor ihr sie das erste Mal im neuen Jahr benutzt.


Hier noch ein Link für all diejenigen, die sich bisher nicht an Regeln gehalten haben und es jetzt tun wollen, und natürlich für diejenigen, die bereits vorschriftsmäßig unterwegs sind und ihr Wissen auffrischen wollen: StVO – Rechte und Pflichten der Radfahrer

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