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In Rostock unterwegs: Mit Semesterticket aber ohne E-Scooter?

Wir wollen euch zwei wichtige Dinge zum Thema RSAG erzählen. Eine davon ist sehr informativ und hält euch auf dem Laufenden, damit ihr wisst, worüber die Leute so sprechen und worüber sie streiten. Eine andere behandelt ein Problem, das trotz unserer ausführlichen Warnung, morgen einige betreffen wird.
Und weil wir keine Dursleys sind, fangen wir mit der wichtigsten Info an: Morgen ist der 01. April und damit gilt der neue Semesterausweis! Erfahrungsgemäß sitzen die Kontrolleure der RSAG heute Abend zusammen und schauen sich die Erfolgszahlen des 01. Oktober noch einmal an (auch bekannt also „Fahrschein-Porn“). Also packt sofort den neuen Ausweis ein, damit ihr nicht ohne Ticket unterwegs seid („Aber ich habe doch eins! Ich bin nicht ohne gefahren! Ich habe nur das neue noch nicht eingepackt!“).
Eingepackt? Gut. Dann informieren wir noch kurz über den aktuellen Streit der RSAG mit (…Trommelwirbel, wer könnte es wohl diesmal sein?…) E-Scooter Fahrern. Eine Hälfte unserer Leser denkt sich jetzt wohl „Was hat die RSAG denn gegen E-Scooter?“ und die andere Hälfte denkt sich „Was ist ein E-Scooter?“
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E-Scooter sind letztlich nichts weiter als motorisierte Rollstühle. Da muss keiner schieben oder die Räder drehen, das Ding fährt von alleine und ist damit für viele Kranke eine echte Erleichterung. E-Scooter klingt trotzdem ziemlich cool und irgendwie scheinen nicht alle Menschen die Scooter wegen ihrer ursprünglichen Funktion zu nutzen.
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Habt ihr euer Semesterticket auch wirklich schon eingepackt? Nicht nur auf den Tisch gelegt, sondern wirklich in euer Portemonnaie? Wirklich wirklich?
Aber zurück zum Thema. Die E-Scooter Mitnahme in Straßenbahnen und Bussen ist an Bedingungen geknüpft. Es gibt Maximalgewicht und Maximalgröße und die Besitzer müssen eine schwere Behinderung nachweisen. Außerdem: In Busse müssen die Scooter rückwärts hinein gefahren werden, damit sie sicher transportiert werden können. So steht es zumindest in einem Erlass der Verkehrsministeriums. Und wo genau liegt das Problem? Die RSAG ist nicht bereit diesen Beschluss bisher umzusetzen. Der Grund ist die Sicherheit. E-Scooter müssten ausreichend gesichert werden, besonders nach einer Studie die herausfand, dass einige Modelle zum Umkippen neigen. Auch die vom Verkehrsministerium vorgegeben Richtlinien werden von den wenigsten Modellen erfüllt. Und so beschloss die RSAG, vorerst keine E-Scooter zuzulassen. Weder in Bahnen noch in Bussen. Die RSAG lässt verlauten, dass man Möglichkeiten prüft, Busse und Bahnen aufzurüsten, um eine Mitnahme der Geräte möglich zu machen. Doch das wird natürlich Zeit in Anspruch nehmen.
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Ob sich die Betroffenen diese Zeit nutzen, um stattdessen ihr Recht auf Mitnahme zu erklagen, wird sich zeigen. Wie sinnvoll das ist, ist fraglich, da die RSAG mit ihrem Argument für Sicherheit der Nutzer und der weiteren Fahrgäste durchaus nicht als Bösewicht zu betrachten ist. Trotzdem ist die Situation für alle Beteiligten unbefriedigend.
PS: Wir wollen mit den gezeigten Gifs auf keinen Fall respektlos gegenüber den Nutzern von E-Scootern wirken oder ihr Problem ins Lächerliche ziehen. Die Redaktion tat sich aber schwer damit, Gifs zu finden, in denen die Geräte einfach als Transportmittel genutzt werden.
PS2: Semesterticket eingepackt?
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